In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 16.10.2012 hat das Landgericht Tübingen die Bonnfinanz AG für Vermögensberatung und Vermittlung zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 18.103,43 EUR gegen Übertragung der Fondsbeteiligung und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Zweiten SAB Fonds „Neue Welt KG“ verurteilt. Daneben wurde die Bonnfinanz zur Freistellung der Kläger vom noch laufenden Darlehen verurteilt, welches auf Anraten des Beraters zur Finanzierung des SAB-Fonds abgeschlossen werden musste.
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